Seit nunmehr fast einem Jahr warten die Betreiber von Spielhallen in Niedersachsen auf Klarheit durch das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes. Bislang allerdings hat sich enorm wenig getan und so ist die Zukunft der Betriebe weiterhin unklar. Die Zeit allerdings drängt, denn zahlreiche befristete Genehmigungen laufen spätestens Ende 2019 aus – und bis dahin sollte Klarheit geschaffen worden sein. Schon jetzt scheint dieser Zeitplan aber kaum mehr realistisch.
Ausgangslage in Niedersachsen mehr als unglücklich
Vor rund 1,5 Jahren hat die Führung im Bundesland Niedersachsen entschieden, dass das Spiel in den Spielhallen deutlich eingedämmt werden soll. Hierfür wurde ein neuer Glücksspielvertrag verabschiedet, der allerdings mehr Probleme als Lösungen geschaffen hat. So mussten bereits rund 700 Spielhallen in Niedersachsen schließen – und das teilweise doch aufgrund sehr fragwürdiger Entscheidungen. Ein gern zitiertes Beispiel hierfür wäre zum Beispiel der Mindestabstand zu Schulen, Jugendeinrichtungen oder anderen Spielhallen. Dieser wurde auf 100 Meter festgelegt, so dass Spielhallen innerhalb dieses Radius schließen sollten. Das Problem: Welche Spielhalle genau im Falle von mehreren betroffenen Betrieben schließen muss, wurde vom Ministerium erst einmal nicht definiert.
Eine Entscheidung, die natürlich nicht tragbar war und so wurde kurzerhand per Losverfahren entschieden, welche Spielhalle in einem derartigen Fall weiter bestehen bleiben dürfte. Ein Betreiber aus Niedersachsen erklärte gegenüber „PAZ“: „Im Ordnungsamt wurde eine Lostrommel mit Nummern gedreht.“ In diesem Fall hätte der Betreiber 14 Meter zu nah an der Spielhalle eines Konkurrenten gelegen, so dass das Losverfahren gegriffen hätte. „Ich habe mich mit meinem Konkurrenten im Vorfeld getroffen, wir haben gesagt, wir können die Entscheidung nicht beeinflussen, wir teilen uns die Kosten“, so der Betreiber. Sein Los wurde allerdings nicht gezogen und so musste die Halle geschlossen werden. Dank verschiedener Klagen konnte in diesem Fall aber noch eine befristete Genehmigung bis zum Jahresende 2019 erreicht werden – längst kein Einzelfall in Niedersachsen.
Ministerium lässt mit neuem Gesetz auf sich warten
Da auch das Ministerium relativ schnell erkannte, dass dieser Weg nicht der „Königsweg“ sein könne, wurde versprochen, dass Gesetz zu überarbeiten. Das war im letzten Sommer, seit dem hängen die Spielhallenbetreiber in Niedersachsen in der Luft. Ärgerlich vor allem deshalb, da in einigen Fällen noch Investitionen getätigt werden müssen. Es besteht also die Gefahr, dass ein Betreiber zum Beispiel in eine neue Alarmanlage investieren muss, wenig später aber dann entschieden wird, dass seine Spielhalle geschlossen wird – das wäre also gleich doppelt ärgerlich. Immerhin teilte das Ministerium in Hannover mittlerweile mit, dass die Vorarbeiten für das neue Gesetz fast abgeschlossen seien. Das heißt, dass sich schon bald auch verschiedene Verbände und das Kabinett mit dem Entwurf beschäftigen können. Auch das wird allerdings wieder Zeit in Anspruch nehmen, so dass der gesamte Prozess vermutlich nicht in 2019 zu bewerkstelligen sein wird. Offen bleibt, wie dann mit den befristeten Genehmigungen umgegangen wird, bzw. ob diese noch einmal verlängert werden.
Schon jetzt ist allerdings klar, dass der neue Vertrag deutlich detaillierter auf die Auswahlkriterien für Betreiber eingehen wird. So soll der Gesetzesentwurf zum Beispiel als Auswahlkriterien ein mögliches Rauchverbot beinhalten, gleichzeitig spielt wohl auch die Nähe zu Schulen oder Gaststätten eine wichtige Rolle. Pluspunkte können Betreiber zudem dadurch sammeln, dass sie die Spielautomaten in ihren Spielhallen nicht in Zweiergruppen, sondern einzeln aufstellen. Geplant ist außerdem, dass Kunden in den Spielbetrieben künftig kein Bargeld mehr bekommen sollen. Das ist schon vielerorts der Fall, lässt sich allerdings leicht durch Geldautomaten oder Terminals in unmittelbarer Nähe der Spielhalle umgehen. Interessant wird der neue Entwurf aber auch für besonders große Spielhallen. Diese sollen auf Antrag eine Verlängerung der Genehmigung bis zum 30. Juni 2021 erhalten – und bis dahin dürfte dann wirklich alles Rechtliche geklärt sein.
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