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TR5: Es hagelt Kritik an den neuen Spielautomaten

1. August 2023 by Redaktion

TR5: Es hagelt Kritik an den neuen Spielautomaten

Seit wenigen Tagen müssen alle Spielautomaten in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend der sogenannten Technischen Richtlinie 5.0 ausgerüstet sein. Die Bundesregierung verspricht sich dadurch eine Verringerung der Spielsucht, da den Spielern zahlreiche Steine wie Spielpausen oder ähnliches in den Weg gelegt werden. Suchtexperten allerdings kritisieren die neuen Geräte und insbesondere die Hersteller, die sich nicht genau an die Vorgaben der Bundesregierung gehalten hätten.

Tasten einfach umbenannt, Spiele noch immer zu schnell

Am 11. November wurde bundesweit in den Spielotheken und Spielbanken die Vorgabe eingeführt, dass die Spielautomaten der neuen technischen Richtlinie 5.0 entsprechen müssen. Das ausgerufene Ziel der Bundesregierung war dabei eine Begrenzung der Spielsucht, wofür zahlreiche Verschärfungen umgesetzt werden mussten. So sieht der Gesetzgeber beispielsweise vor, dass die Spieler an einem Automaten innerhalb einer Stunde nur noch maximal 80 Euro verlieren dürfen. Gleichzeitig wurde auch der maximale Gewinn von 500 Euro auf 400 Euro verringert. Ebenfalls nicht ganz unwichtig: Der Gesetzgeber wollte die Dauer der Spielrunden verlängern und so festlegen, dass eine Walzendrehung mindestens fünf Sekunden Zeit in Anspruch nehmen muss. Eine Autostart-Funktion, mit der die Walzen automatisch immer weiter drehen, sollte verboten werden. Das GAnze soll auch für Online Casinos passieren.

Tatsächlich allerdings kritisieren Suchtexperten, dass sich die Automatenbranche an diese Vorgaben offenbar nur sehr bedingt gehalten hat. So seien die Spiele noch immer zu schnell und eine Runde oftmals nach gut einer Sekunde abgeschlossen. Ebenfalls noch vorhanden sei zudem die Autostart-Funktion. Der Clou: Die Entwickler haben sich hierfür einfach einen anderen Namen einfallen lassen und bezeichnen diese nun als „Super Start“ oder einfach als „Starten“-Taste. Die Funktion an sich bleibt allerdings die Gleiche.

Politik gibt sich überrascht

Nachdem die Suchtexperten den Stein ins Rollen gebracht hatten, reagierten auch Teile der Politik auf die nicht oder nur teilweise umgesetzten Vorgaben. So erklärte der Berliner Abgeordnete Daniel Buchholz von der SPD gegenüber dem „Mainz Report“: „Wir erleben tatsächlich eine Nichtumsetzung dessen, was wir als Bundesgesetzgeber und über Vorgaben definiert haben. Für mich grenzt das an kriminelle Energie, wie damit umgegangen wird.“ Die Glücksspielanbieter allerdings sehen sich offenbar im Recht und unterstreichen gleichzeitig, wie trickreich einige Bestimmungen ausgehobelt werden können. So erklärte die Gauselmann-Gruppe, dass das eigentliche Spiel das Umbuchen des Geldes in Punkte sei. Die Drehungen der Walzen diene lediglich zur Unterhaltung. Diese Begründung ist durchaus stimmig mit den umgesetzten Anforderungen. In den Merkur-Spiele drehen die Spieler jetzt nämlich schon dann, wenn das eigene Geld auf das Punktekonto gebucht wird. Es kann also sein, dass zum Beispiel 0,10 Euro mehr oder weniger aufgebucht werden, als eingeworfen wurden. Auf diese Art und Weise wurde durch ein zusätzliches Spiel die Sicherheit geschaffen, die nun vom Unternehmen dargelegt wurde.

Der Suchtforscher Gerhard Meyer aus Bremen erklärte hierzu, dass es sich um eine vollkommen falsche Definition des Spiels handele. „Es ist doch absurd, dass ein Umbuchungsprozess von Geld in Punkte oder Bankwerte als Spiel deklariert wird, während das eigentliche Spielgeschehen völlig ungeprüft auf einer ganz anderen Ebene abläuft.“ Scheint ganz so, als hätten sich die Entwickler hier möglicherweise einem guten Schlupfloch zu viel bedient. Kritik gab es so etwa auch von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Marlene Mortler erklärte: „Wenn immer wieder Grenzen überschritten werden, und Lücken gesucht werden, um genau das zu umgehen, und darum geht’s, dann ist es keine glaubwürdige und ehrliche Politik von Seiten der Automatenwirtschaft.“ Bereits vor wenigen Tagen hatte Mortler die Branche schon einmal kritisiert, für deren neuen Fernsehspot mit dem ehemaligen Nationalspieler Bastian Schweinsteiger. Wie genau mit den neuen Automaten verfahren wird, ist vollkommen offen. Fest steht: Die Physikalisch-Technische Bundesanhalt, welche für die Überprüfungen der Automaten vor einer Zulassung zuständig ist, hat diesen ohne Einschränkungen grünes Licht gegeben.

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