
Vor ein paar Jahren war es noch problemlos möglich, an einem EC-Karten-Terminal in einem Casino Geld abzuheben. Dagegen hat die Politik in vielen Fällen etwas unternommen und zahlreiche Betreiber regelrecht schikaniert. Damit ist jetzt Schluss, denn der Europäische Gerichtshof urteilte, dass keine gesonderte Lizenz der BaFin oder einer anderen Behörde notwendig ist.
Kein Zahlungsdienst im herkömmlichen Sinne
Die Richter urteilten, dass es sich beim EC-Terminal nicht um einen Zahlungsdienst im herkömmlichen Sinne handele. Daher sei es für die Casinos auch nicht erforderlich, eine Lizenz der BaFin vorweisen zu können. Gute Nachrichten für die Betreiber: Sie dürfen die EC-Terminals wieder innerhalb der eigenen vier Wände aufstellen.
Weiterhin legten die Richter fest, dass es der Politik untersagt sei, den Betreibern das Fehlen einer BaFin-Lizenz zur Last zu legen oder diese aufgrund des Fehlens zu schikanieren. Zahlreiche Casinos hatten sich zumindest trickreich gewehrt, indem sie die EC-Terminals außerhalb der Räumlichkeiten, zum Beispiel auf dem Parkplatz, aufstellten.
Bildquelle: peltierclem @ Pixabay
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