
Alljährlich findet an der Universität Hohenheim das sogenannte Glücksspielsymposium statt. Hier wird unter anderem über die Auswirkungen und Folgend des Spiels gesprochen, gleichzeitig aber auch analysiert, wie die Gefahren gering gehalten und ein fairer und regulierter Mark ins Leben gerufen werden können. Geäußert haben sich auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Experten – und der einheitliche Tenor ist klar: Es braucht in Deutschland zwingend eine länderübergreifende Aufsichtsbehörde. Allerdings stellen die Experten klar, dass damit keine Bundesbehörde, sondern eine Gemeinschaftsbehörde der Länger gemeint sei.
Behörde für Regulierung, Überwachung und Vollzug notwendig
Was haben Länder wie Großbritannien, Schweden oder auch Dänemark Deutschland voraus? Sie alle verfügen über eine länderübergreifende Glücksspielbehörde, die sich innerhalb des Landes nicht nur um die Spielbanken und Spielotheken kümmert, sondern auch um den Betrieb der Online Casinos. In Deutschland wäre dies in den Augen von Experten ebenfalls ungemein wichtig, wirkliche Bemühungen in diese Richtung gibt es allerdings noch nicht. Jetzt wurde das Thema beim Glücksspielsymposium an der Universität Hohenheim erneut angesprochen. Jahr für Jahr versammeln sich hier Experten und Wissenschaftler, die gemeinsam über Konzepte und Planungen für ein sichereres und gut kontrolliertes Spiel beraten. Die einheitliche Meinung in diesem Jahr: Deutschland benötigt eine Gemeinschaftsbehörde der Bundesländer, welche für die Regulierung, Kontrolle, Überwachung und den Vollzug der Online-Glücksspielanbieter zuständig sein müsse.
„Der Staat muss seinen Aufgaben besser nachkommen – und dazu braucht es eine bundesweite Aufsichtsbehörde“, so Prof. Dr. Tilman Becker, der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim. Der Experte weist allerdings darauf hin, dass in den Medien zuletzt vermehrt von einer Bundesbehörde gesprochen wurde, dies aber nicht der Fall sei. „Fälschlicherweise wurden wir in einigen Medien mit der Forderung nach einer Bundesbehörde zitiert. Bei der Pressekonferenz war jedoch immer von einer länderübergreifenden Behörde die Rede“, so Becker. Der Wissenschaftler ergänzt, dass Glücksspiel in Deutschland Ländersache sei und sich somit keine Bundesbehörde für diese Thematik gründen lassen könne. „Die Option wäre vielmehr eine Gemeinschaftsbehörde der Länder in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. Sie müsste die Regulierung des Online-Glücksspiels, also die Genehmigung, die Überwachung und den Vollzug übernehmen“, schlägt Becker vor.
Bundesweite Regelung in weiter Ferne
Es gäbe allerdings noch eine weitere Option und die würde darin liegen, dass Glücksspiel nicht mehr zur Ländersache, sondern künftig zur Bundesangelegenheit zu erklären. Dann wiederum könnte eine Bundesbehörde ins Leben gerufen werden und die Aufgabe der Regulierung und Kontrolle übernehmen. Genau so ist es zum Beispiel in Großbritannien, wo die britische Gambling Commission über sämtliche Glücksspielangebote des Landes wacht. Es gibt allerdings ein Problem: Hand in Hand gehen müsste die Gründung einer solchen Behörde auch mit einer bundesweiten Einigung der Länder. Alle Länder müssten das Glücksspiel also gleichermaßen behandeln. Und genau da liegt in Deutschland der „Hund begraben“. Die Bundesländer haben vollkommen unterschiedliche Ansichten beim Thema Glücksspiel und sind in den vergangenen Jahren bereits mehrfach aneinandergeraten. Angefangen hat das leidige Thema mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2011, den abgesehen von Schleswig-Holstein alle Länder unterschrieben haben.
Kurze Zeit später entschied sich Schleswig-Holstein nach einem Regierungswechsel ebenfalls für den Beitritt zum Vertrag, wobei vorher ausgestellte Lizenzen ihre Gültigkeit behielten. Mittlerweile gab es schon längst wieder einen Regierungswechsel und die Einstellung des Landes ist wieder so gepolt, dass man einen eigenen Weg für die Glücksspielregulierung einschlagen möchte. Von einer bundesweiten Einigung, welche wohlmöglich auch noch ein Verbot der Online-Casinos vorsieht, nimmt Schleswig-Holstein Abstand. Zumindest zaghaft identisch verfahren auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen. Hier hat man erklärt, dass man durchaus bereit dazu sei, sich über einen Sonderweg bei der Glücksspielregulierung Gedanken zu machen. Stand jetzt sind also drei der 16 Bundesländer gegen ein Verbot der Online-Glücksspiele – eine Einigung wird es somit nicht geben. Und so dürfte dann auch der von Prof. Dr. Tilman Becker vorgeschlagene Weg als effektivere und vor allem zeitigere Lösung bezeichnet werden.
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