Der Glücksspielstaatsvertrag trat im Juli 2012 in Kraft und seitdem passierte in der Praxis eigentlich nichts. Es gab zwar reichlich Bewerber und die wurden auch zu Vorstellungsgesprächen eingeladen bzw. aufgefordert ihre Unterlagen einzureichen, aber dann stoppte alles. Denn als die 20 Lizenznehmer gefunden waren, klagten, wie überraschend, alle unterlegenen Bewerber für ihr Recht. Mehrere Verwaltungsgerichte stoppten die Vergabe mittels Eilverfahren. Zum Glück hat die EU-Kommission nun die Faxen dicke und reagiert endlich mit einem blauen Brief.
Vertrag ändern und Verfahren bekommen
Die 16 Bundesländer, angeführt von Hessen, wollen eine Regulierung durchdrücken die so nicht funktionieren kann. Selbst als dies schon allen Beteiligten klar gewesen ist, wurde weiter gemacht. Nun wurde ein sogenannter „EU Pilot“ eröffnet, der die Regierung zum Handeln zwingt. Die Innenminister der Länder müssen nun etwas Brauchbares zu Tage fördern, ansonsten droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Die sechs Seiten aus Brüssel dürften mächtig eingeschlagen haben.
Der Spielerschutz wurde immer wieder nur vorgeschoben, das Monopol ließ sich erfolgreich über drei Jahre weiter aufrecht erhalten, unter dem Deckmantel einer Schein-Regulierung.
“Online Casino– und Pokerspiele sind verboten, für Lotterieprodukte besteht ein staatliches Monopol, für Sportwetten ist die Vergabe einer beschränkten Anzahl von Konzessionen vorgesehen, Spielautomaten unterliegen einer Genehmigungspflicht. Diese Differenzierungen scheinen im Hinblick auf die unterschiedlichen Glücksspielformen nicht kohärent zu sein“, heißt es aus Brüssel dazu.
Zu hohe Auflagen
Die Bewerber hatten von Anfang an wenige Chancen, da ihnen die hohen Auflagen erst nach Einreichen der Unterlagen mitgeteilt wurden. Der Mangel an Transparenz zog sich durch die verschiedenen Phasen. Casino, Poker und Lotterien bleiben weiterhin in der Hand des Staates und auch das darf so nicht sein.
Nun wurde die schriftliche Pistole angesetzt, bis zum 7. September 2015 muss die Regierung auf die erhebliche Mängelliste reagieren. Denn die hohen Auflagen sind für die EU-Kommission „nicht nachvollziehbar“. Endlich kommt Bewegung ins Unrecht!
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